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bz-berlin.de/meinung/kolumne/b

1/2
Die Kolumnistin merkt nicht, dass wenn die Radfahrerin nicht da wäre, sie genauso langsam gewesen wäre, da ja ihrer Aussage nach noch mehrere Autos vor ihr waren.

Das kritisierte Verhalten der Radfahrerin ist absolut korrekt. Wenn wg. Gegenverkehr eh keine ausreichender Abstand zum Überholen (1,5m) möglich ist, hat die Radfahrerin durchaus das Recht in der Straßenmitte zu fahren, um sich selbst vor zu nahem Überholen zu schützen.

B.Z. – Die Stimme Berlins · Wenn sich Radfahrer wie Autofahrer mit Sonderrechten fühlenRadfahrer, die in der Mitte der Spur fahren und sich an der Ampel an Autos vorbeischlängeln, halten die anderen Verkehrsteilnehmer auf.
Discobiker 🚲💪

2/2
Die Kolumnistin Frau Hoppe ist kein bessere Verkehrsteilnehmerin und hat auch nicht mehr Rechte, nur weil Sie ein Auto fährt.

Peak Car-Brain hier. Keinerlei Empathie sich in die Situation anderer Verkehrsteilnehmer einzufühlen.

Nur Ich, ich, ich.

Das ist das Denken, das zur Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer führt.

/edit Typos

@discobiker
Zudem gibt es noch dejure.org/gesetze/StVO/5.html
In Abschnitt 8 ist das rechts Überholen durch Radfahrende geregelt.
Ein weiterer Punkt, bei welchem die Kolumnistin entweder in der Fahrschule nicht aufgepasst oder sich nicht weitergebildet hat.

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