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#maja

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Attack on Hungarian Ambassador’s Vehicle (Athens, Greece)

Claim of responsibility for the attack on the Hungarian ambassador’s vehicle outside the Hungarian embassy

The trial of Maja T., a non-binary activist, begins in Budapest on March 6. It is a trial that takes place in the shadow of the
fascism-antifascism conflict in Hungary going on for over a cen

abolitionmedia.noblogs.org/179

abolitionmedia.noblogs.orgAttack on Hungarian Ambassador’s Vehicle (Athens, Greece) – Abolition Media
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Contra la Repression! Budapest-Komplex Infotour des Solikreises Nürnberg

Im Jahr 2023 kam es in #Budapest im Rahmen des „Tag der Ehre“ zu Auseinandersetzungen zwischen Antifaschist:innen und Neonazis. Darauf folgte eine europaweiten Hetzjagd gegen linke Aktivist:innen. Angesichts der #Verhaftungen in #Ungarn, #Italien und #Deutschland sahen sich Einige gezwungen, unterzutauchen. Denn schnell zeigte sich: Das ultrarechts regierte Ungarn wird seinem Ruf gerecht und will an den Antifas ein #Exempel statuieren. Unmenschliche #Haftbedingungen und absurd hohe #Haftstrafen von mehreren Jahrzehnten stehen im Raum. Zudem lieferte die #Bundesregierung #Maja 2024 in einer allen Rechtsstandards widersprechenden Nacht- und Nebelaktion aus. Kurz zuvor wurde im #Nürnberg die #Antifaschistin #Hanna verhaftet. Seitdem sitzt sie in U-Haft, am 19. Februar begann ihr Prozess in #München, in dem unter anderem der absurde Vorwurf des „versuchten Mord“ verhandelt wird. Mit #Zaid ist ein weiterer Nürnberger betroffen, der aktuell in #Auslieferungshaft sitzt und akut von einer #Auslieferung nach Ungarn bedroht ist. Gerade jetzt ist unsere #Solidarität also wichtiger denn je!

Uhrzeit: 16 Uhr

Ort: Linkes Zentrum Lilo Herrmann, Böblinger Str. 105, 70199 Stuttgart

Die kämpferische Rede von Maja vor dem ungarischen Strafgericht, im Zusammenhang mit dem sogenannten "Budapest Verfahren", kann hier nachgeschaut werden.

instagram.com/reel/DG0y7luMgDF

Maja und andere junge Antifaschist:innen aus Deutschland und anderen Staaten wird vorgeworfen, 2023 Neonazis in Budapest, anlässlich eines NS-Heldengedenken körperlich nachdrücklich Grenzen aufgezeigt zu haben. Die non-binäre Maja wurde von der BRD willfährig an Ungarn ausliefert, das Bundesverfassungsgericht erklärte die Deportation für verfassungswidrig.

bundesverfassungsgericht.de/Sh

Linksextremismus - Keine weiteren Auslieferungen nach Ungarn?

In die Aufarbeitung des "Budapest-Komplexes" kommt Bewegung. In München beginnt der Prozess gegen eine Beschuldigte. Zudem zieht die Bundesanwaltschaft das Verfahren gegen weitere Personen wohl an sich und unterbindet so deren Auslieferung.

➡️ tagesschau.de/investigativ/mdr

#Linksextremismus #Ungarn #LinaE. #Maja

Maja, jene non-binäre Person, die Deutschland letztes Jahr nach Ungarn deportierte, meldet sich nun aus dem ungarischen Knast zu Wort.

Maja soll bis zu 3 (!) Jahre auf ein Urteil warten müssen. Dazu Maja:

"Ich sitze da, kann nur mit dem Kopf schütteln, entgeistert blicken, lachen und wütend werden, während das Gefühl von Machtlosigkeit und Beklommenheit beginnt mir den Boden unter den Füßen wegzureißen"

Der komplette Text:

basc.news/ein-versuch-zu-sprec

Zwischenzeitlich hat das Verfassungsgericht die Auslieferung Majas auch im Hauptverfahren für verfassungswidrig erklärt.

bundesverfassungsgericht.de/Sh

#maja#antifa#ungarn

“Insgesamt ist im Fall von #Maja T. ein Totalversagen der Justiz festzustellen, das beschämend ist für einen Rechtsstaat” (Nikolaos Gazeas). Laut Bundesverfassungsgericht war die Auslieferung nach Ungarn rechtswidrig. Wichtige Entscheidung, aber folgenlos.

lto.de/recht/nachrichten/n/bve

Legal Tribune OnlineBVerfG: Auslieferung Maja T.s nach Ungarn rechtswidrigDie Auslieferung der non-binären Person Maja T. nach Ungarn im sogenannten Budapst-Komplex war rechtswidrig, hat das BVerfG entschieden.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung von #Maja T. nach #Ungarn für rechtswidrig erklärt. Das Auswärtige Amt, das bisher keinerlei Anstrengungen unternommen hat, Maja T. zurückzuholen, muss jetzt endlich tätig werden: Die Bundesregierung muss gegenüber Ungarn unmissverständlich klarstellen, dass die fortgesetzte Inhaftierung von Maja T. auf einem eklatanten Rechtsbruch basiert. #FreeMaja

@analysekritik
akweb.de/bewegung/im-rechtssta

www.akweb.de · Im Rechtsstaats-TÜV durchgefallenDas Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung von Maja T. für unzulässig erklärt

Das #BVerfG entscheidet nicht nur, dass #maja's Auslieferung an #Ungarn diese:n in Grundrechten verletzte, es schildert auch noch einmal, wie die Behörden zielgerichtet den Rechtsweg unterliefen. Treibende Kraft: Die "Soko Linx", die schwerlich als normale Polizeiabteilung sondern vielmehr als staatliche Anti-Antifastruktur bezeichnet werden muss. Deren Auflösung ist spätestens jetzt angezeigt.

bundesverfassungsgericht.de/Sh

www.bundesverfassungsgericht.deErfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung nach UngarnMit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde einer sich als non-binär identifizierenden Person mit deutscher Staatsagehörigkeit gegen ihre bereits erfolgte Auslieferung nach Ungarn stattgegeben. Der beschwerdeführenden Person wird in Ungarn zur Last gelegt, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Personen vermeintliche Sympathisanten der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen zu haben. Im Dezember 2023 wurde sie in Berlin festgenommen. Am 27. Juni 2024 erklärte das Kammergericht ihre Auslieferung nach Ungarn für zulässig. Mit Beschluss vom 28. Juni 2024 hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Übergabe der beschwerdeführenden Person an die ungarischen Behörden im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt (vgl. Pressemitteilungen Nrn. 55/2024 und 67/2024). Die beschwerdeführende Person wurde jedoch noch vor dem Erlass der einstweiligen Anordnung an die ungarischen Behörden übergeben. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wendet sich die beschwerdeführende Person gegen ihre Auslieferung. Sie rügt unter anderem eine Verletzung ihres Rechts aus Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh). Die Verfassungsbeschwerde hat Erfolg. Das Kammergericht ist seiner Pflicht zur vollständigen Aufklärung des für die Überstellung erheblichen Sachverhalts nicht hinreichend gerecht geworden. Insbesondere hat es die Haftumstände, die die beschwerdeführende Person in Ungarn erwarteten, nicht hinreichend aufgeklärt.

#BverG #Urteil #Maja
Die Auslieferung der non-binären Person Maja T. nach Ungarn war rechtswidrig!
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung nach Ungarn!
bundesverfassungsgericht.de/Sh

www.bundesverfassungsgericht.deErfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung nach UngarnMit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde einer sich als non-binär identifizierenden Person mit deutscher Staatsagehörigkeit gegen ihre bereits erfolgte Auslieferung nach Ungarn stattgegeben. Der beschwerdeführenden Person wird in Ungarn zur Last gelegt, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Personen vermeintliche Sympathisanten der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen zu haben. Im Dezember 2023 wurde sie in Berlin festgenommen. Am 27. Juni 2024 erklärte das Kammergericht ihre Auslieferung nach Ungarn für zulässig. Mit Beschluss vom 28. Juni 2024 hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Übergabe der beschwerdeführenden Person an die ungarischen Behörden im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt (vgl. Pressemitteilungen Nrn. 55/2024 und 67/2024). Die beschwerdeführende Person wurde jedoch noch vor dem Erlass der einstweiligen Anordnung an die ungarischen Behörden übergeben. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wendet sich die beschwerdeführende Person gegen ihre Auslieferung. Sie rügt unter anderem eine Verletzung ihres Rechts aus Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh). Die Verfassungsbeschwerde hat Erfolg. Das Kammergericht ist seiner Pflicht zur vollständigen Aufklärung des für die Überstellung erheblichen Sachverhalts nicht hinreichend gerecht geworden. Insbesondere hat es die Haftumstände, die die beschwerdeführende Person in Ungarn erwarteten, nicht hinreichend aufgeklärt.

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung nach Ungarn

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der #Verfassungsbeschwerde einer sich als non-binär identifizierenden Person mit deutscher #Staatsagehörigkeit gegen ihre bereits erfolgte Auslieferung nach Ungarn stattgegeben. Der beschwerdeführenden Person wird in Ungarn zur Last gelegt, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Personen vermeintliche Sympathisanten der #rechtsextrem​en Szene in #Budapest angegriffen zu haben. Im Dezember 2023 wurde sie in #Berlin festgenommen. Am 27. Juni 2024 erklärte das #Kammergericht ihre #Auslieferung nach Ungarn für zulässig. Mit Beschluss vom 28. Juni 2024 hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des #Bundesverfassungsgericht​s die Übergabe der beschwerdeführenden Person an die ungarischen Behörden im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt (vgl. Pressemitteilungen Nrn. 55/2024 und 67/2024). Die beschwerdeführende Person wurde jedoch noch vor dem Erlass der einstweiligen Anordnung an die ungarischen Behörden übergeben.Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wendet sich die beschwerdeführende Person gegen ihre #Auslieferung. Sie rügt unter anderem eine Verletzung ihres Rechts aus Artikel 4 der Charta der #Grundrecht​e der Europäischen Union (​#GRCh​). Die #Verfassungsbeschwerde hat Erfolg. Das #Kammergericht ist seiner Pflicht zur vollständigen Aufklärung des für die Überstellung erheblichen Sachverhalts nicht hinreichend gerecht geworden. Insbesondere hat es die #Haftumstände, die die beschwerdeführende Person in Ungarn erwarteten, nicht hinreichend aufgeklärt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht 6.2.2025

#Antifa #Antifaschismus ist kein Verbrechen #FreeMaja #FreeThemAll #Maja #BreakingNews

Als antifaschistische Mitmachkampagne „#DenRechtendieRäumenehmen“ solidarisieren wir uns mit den Antifaschist*innen, die sich gut zwei Jahre lang dem Zugriff der Behörden entzogen und nun gestellt haben.

Ihnen wird im Rahmen des „Budapest-Komplexes“ vorgeworfen, beim sog. „Tag der Ehre“ im Februar 2023 militante Neonazis angegriffen zu haben.

Antifaschist*in #Maja wurde auch zu diesen gezählt. Im Juli 2024 wurde Maja in voller Absicht von den Repressionsorganen nach Ungarn ausgeliefert,

#budapestkomplex Seit 2023 werden sie von der rechten ungarischen Justiz gejagt: junge Antifaschist:innen, die den Neonazis und Faschisten, die alljährlich zum NS-Heldengedenken nach Budapest reisen, Grenzen aufgezeigt haben sollen. Nun haben sich sieben junge Genoss: innen der deutschen Justiz gestellt.

Ihnen droht immer noch die Auslieferung nach Ungarn, wo die Haftbedingungen noch schlimmer sind als in deutschen Gefängnissen. Dieses Schicksal hat Maja getroffen, jene non-binäre Person, welche letztes Jahr, und trotz Intervention des Bundesverfassungsgerichts, nach Ungarn ausgeliefert wurde.